Abschrift

Deutsche Reichsbahn

Güstrow, den 17.08.1990

Reichsbahnamt Güstrow  
FA Betriebstechnik  

           B e d i e n u n g s a n w e i s u n g
      für das zweitweise sicherungstechnische Aus- und Wiederein-
      schalten des Bahnhofs Glave
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1.   Die Bedienungsanweisung enthält zum Aus- und Wiedereinschalten
     des Bahnhofs Glave in zeitgerechter Reihenfolge die Handlungen
     für die Bedienung der Sicherungs- und Fernmeldeanlagen sowie
     die fahrdienstlichen Maßnahmen.

1.1. Die planmäßigen Ausschaltzeiten werden für jeden Fahrplan-
     abschnitt in den Vorbemerkungen zum Buchfahrplan, Teil B,
     bekanntgegeben.
     Über eine zusätzliche Besetzung des Bahnhofs wird der Leiter
     des Bahnhofs Karow (Meckl) fernmündlich durch den Brigade-
     dispatcher der Dispatcherleitung Güstrow angewiesen.
     Der Leiter des Bahnhofs Karow (Meckl) hat durch vorbereitende
     Maßnahmen dafür zu sorgen, daß das Wiedereinschalten des
     Bahnhofs spätestens 6 Stunden nach Eingang des Auftrages erfolgen kann.

1.2. Das zeitweise Ausschalten des Bahnhofs Glave ist für die
     Dauer von maximal 24 Stunden zulässig. Nach Ablauf dieser
     Zeit ist der Bahnhof wieder einzuschalten.
     Eine erneute Ausschaltung des Bahnhofs ist nur zulässig,
     wenn mindestens die befahrenen und flankenschutzbietenden
     Weichen des Durchfahrgleises probeweise einmal umgestellt
     und zwei Zugfahrten in jeder Streckenrichtung in voller
     Signal- und Blockbedienung sowie Auflösung der Fahrstraße
     durchgeführt wurden.

1.3. Werden die Ausschaltzeiten des Bahnhofs verändert, sind die
     Züge vom letzten rückgelegenen Bahnhof durch Befehl Ad wie
     folgt zu unterrichten:
     a) bei Verlängerung: "Bahnhof Glave ausgeschaltet"
     b) ber Verkürzung: "Bahnhof Glave eingeschaltet".
     Im Fall zu b) ist die Aushändigung des Befehls dem Fahrdienst-
     leiter Bahnhof Glave zu bestätigen.

1.4. Die Einfahrsignale A und H und die Ausfahrsignale B und G
     sind für diese Fahrstraße in Fahrtstellung zu bringen.
     Bei ausgeschaltetem Bahnhof fahren alle Züge über das
     durchgehende Hauptgleis 1.

1.5. Während der Ausschaltzeit ist für das Sperren des Streckenab-
     schnittes Karow (Meckl) - Krakow am See (Meckl) der Bahnhof
     Karow (Meckl) zuständiger Sperrbahnhof.

1.6. Während der Ausschaltzeit des Bahnhofs Glave hat der Erlaub-
     nisschein des Bahnhofs Karow (Meckl) für den Streckenabschnitt
     Karow(Meckl) - Krakow am See (Meckl) Gültigkeit.
     Entsprechender Vermerk ist auf dem Erlaubnisschein anzubringen.

1.7. Die Ortsfernsprecher Bahnhof Glave sind während der Strecken-
     ausschaltzeit unwirksam.

1.8. Den in Glave beschäftigten Fahrdienstleitern ist je ein
     Schlüssel gegen Quittung auszuhändigen. (Ein Ersatzschlüssel
     befindet sich bei der Aufsicht des Bahnhofs Karow (Meckl)
     in einem versiegelten Umschlag unter Verschluß.)

1.9. Die Achszahlmeldeanlage bleibt während der Ausschaltzeit des
     Bahnhofs Glave ständig eingeschaltet. Sie ist von der sicherungs-
     technischen Ausschaltung des Bahnhofs Glave nicht abhängig.
     Die Zählung der Achsen erfolgt während der Ausschaltzeit des
     Bahnhofs Glave zwischen den Zugmeldestellen von Karow (Meckl)
     nach Krakow am See (Meckl).
     Wird der Bahnhof Glave eingeschaltet, wird durch Bedienen
     der GT-Taste die Grundstellung hergestellt.

2.   Ausschalten

2.1. Der Bahnhof Glave wird nach Zustimmung der Zugmeldestellen
     Karow (Meckl) und Krakow am See (Meckl) sowie der Dispatcher-
     leitung Güstrow ausgeschaltet.
     Die Zustimmung der Zugmeldestellen darf erst erteilt werden,
     wenn sich keine Zugfahrt (auch Sperrfahrt) oder Kleinwagenfahrt
     zwischen Karow (Meckl) und Krakow am See (Meckl) befindet.
     Die Zustimmung ist in die Zugmeldebücher quer über den
     Spaltenbau mit Zeitangabe einzutragen.

2.2. Bevor das Ausschalten zugelassen wird, hat der Fahrdienstleiter
     Bahnhof Glave zu prüfen, daß
             1. das Gleis 1 frei und befahrbar ist
             2. folgende Sicherungs- und Fernmaeldeanlagen
                nicht gestört sind:
                a) Hauptsignale A, B, G und H
                b) Riegel I und III
                c) Streckenfernsprechverbindung Karow (Meckl) -
                   Krakow am See (Meckl)
                d) Bezirksfernsprechverbindung Karow (Meckl) -
                   Güstrow
                e) Fo-Verbindung
                f) Dispatchersprechverbindung mit der
                   DL Güstrow Kreis 3
             3. die Stromversorgung nicht gestört ist.

2.3. Die Fahrstaßen für die Durchfahrten sind einzustellen:
     - Weichen 1 und 13 in Grundstellung stellen, Riegel I und III umstellen
     - Fahrstraßenhebel dl (Durchleitbetrieb) umlegen
     - Fahrstraßenfestlegefelder (beide) blocken
     - Signalhebel A, B, G und H auf Fahrt stellen
     - durch Ziehen und Schließen des Hebelbankschlosses
       wird der Gesamtverschluß hergestellt
     - Schlüssel in der Schlüsselsperre im Flur schließen,
       Überwachungslampe leuchtet gelb auf.

2.4. Die Streckenfernsprechverbindung ist durch Betätigen des
     Umschalters durchzuschalten.

2.5. Der Fahrdienstleiter Bahnhof Glave meldet den Bahnhöfen
     Karow (Meckl) und Krakow am See (Meckl) das Ausschalten
     des Bahnhofs. Diese Meldung ist in die Zugmeldebücher quer
     über den Spaltenbau mit Zeitangabe einzutragen.
     Die Fahrdienstleiter der benachbarten Zugmeldestellen
     verständigen die Beteiligten ihrer Bahnhöfe.
     Unmittelbar nach der Meldung überzeugen sich die Fahrdienst-
     leiter der benachbarten Zugmeldestellen durch ein Probe-
     gespräch von der Funktionstüchtigkeit der durchgeschalteten
     Streckenfernsprechverbindung. Der Fahrdienstleiter des
     Bahnhofs Glave überzeugt sich durch ein Probegespräch vom
     Außenfernsprecher aus von dessen Funktionstüchtigkeit.
     Auf den schriftlichen Nachweis wird verzichtet.

2.6. Als Nachweis der Dienstübergabe ist auf dem Bahnhof Glave
     ein Dienstübergabebuch zu führen.
     Alle dienstlichen Unterlagen sind vor dem Ausschalten
     unter Verschluß zu nehmen.

2.7. das Dienstgebäude ist nach dem Ausschalten durch ein
     Sicherheitsschloß zu verschließen.

3.   Wiedereinschalten

3.1. Sofort nach Dienstbeginn hat der Fahrdenstleiter des
     Bahnhofs Glave das Dienstübergabebuch einzusehen.

3.2. Der Bahnhof Glave darf nur mit Zustimmung der Fahrdienst-
     leiter der Bahnhöfe Karow (Meckl) und Krakow am See (Meckl)
     wieder eingeschaltet werden.
     Die Zustimmung darf nur gegeben werden, wenn sich keine
     Zugfahrt (auch Sperrfahrt) oder Kleinwagenfahrt im Abschnitt
     zwischen den benachbarten Zugmeldestellen befindet, und auch
     keine solche Fahrt zugelassen ist.
     Die Zustimmung zum Wiedereinschalten ist in die Zugmelde-
     bücher quer über den Spaltenbau mit Zeitangabe einzutragen.

3.3. Nach Eingang der Zustimmung gemäß 3.2. sind folgende
     Bedienungshandlungen der Reihenfolge nach durchzuführen:
     - Der Schlüssel aus der Schlüsselsperre ist im Hebelbank-
       schloß einzuschließen und hierdurch der Gesamtverschluß
     nbsop; der Fahrstraßen aufzuheben.
     - Signalhebel A, B, G und H zurücklegen
     - Fahrstraße durch Bedienen des Schlüssels in der Fahrstraßen-
       auflösung "dl" auflösen
     - Fahrstraßenhebel "dl" in Grundstellung legen
     - Kontrollnummer der Fahrstraßenauflösung "dl" in das Zug-
       meldebuch nach der Zustimmung zum Wiedereinschalten eintragen
     - Riegelhebel I und III in Grundstellung legen
     - Den Hebel zum Trennen der Zugmeldeleitung (links am Schreibtisch)
       umlegen, damit wird gleichzeitig der Außenfernsprecher abge-
       schaltet.

3.4. Es ist zu prüfen, ob das Gleis 1 frei und befahrbar ist.

3.5. Die Weichen 1 und 13 sowie die Riegel I und III probeweise
     einmal um- und zurücklegen.

4.   Durchführung von Kleinwagenfahrten
     Kleinwagenführer sind vom Ausschalten des Bahnhofs Glave
     durch Eintrag in Spalte 5 des Teils B der Fahrtanweisung
     zun unterrichten.
     Der Eintrag lautet:
     "Bahnhof Glave ausgeschaltet, Kl darf am Einfahrsignal .. und
     Ausfahrsignal .. vorbeifahren".

5.   Störungen und Arbeiten an Sicherungsanlagen

5.1. Bei Störungen an den Sicherungs- und Fernmeldeanlagen darf
     der Bahnhof Glave erst nach Beseitigung dieser Störungen
     durch die Signal- und Fernmeldemeisterei ausgeschaltet werden.
     Gegebenenfalls bereits vorgenommene Handlungen zum Ausschalten
     sind rückgängig zu machen.
     Die Störungen sind in den Störungsblock einzutragen und an
     das IwSFP Güstrow zu melden.
     Wird gemeldet, daß ein Hauptsignal des ausgeschalteten
     Bahnhofs Glave die Haltstellung zeigt, so beauftragt der
     Fahrdienstleiter der vorgelegenen Zugmeldestelle den Zugführer
     (Triebfahrzeugführer) zur Vorbeifahrt am Halt zeigenden Haupt-
     signal durch Befehl Ab, wenn der Weiterfahrt des Zuges nichts
     entgegen steht. Der Auftrag ist vom Zugführer (Triebfahrzeugf-
     ührer) in den Zugdienstzettel/Lokomotivdienstzettel einzu-
     tragen. Die folgenden in gleicher Richtung fahrenden Züge
     erhalten auf dem letzten rückgelegenen Bahnhof einen befehl Ad
     zur Vorbeifahrt an dem Halt zeigenden Hauptsignal, bis die
     Störung beseitigt oder der Bahnhof Glave wieder eingeschaltet ist.
     Wortlaut des Befehls: " Bahnhof Glave ausgeschaltet.
                             Am Halt zeigenden Einfahrsig./Ausfahrsig.
                             .......des Bf Glave vorbeifahren.
                             Hg im anschließenden Weichenbereich
                             40 km/h."

5.2. Läßt sich beim Ausschalten des Bahnhofs Glave die Eingangstür
     zum Dienst- und Stellwerksraum nicht durch das Sicherheitsschloß
     (s. Ziffer 2.7.) verschließen, ist dies dem IwSFP zu melden.
     Bis zur Beseitigung dieses Mangels kann auch in anderer Weise
     (z.B. mit Vorhängeschloß) die Eingangstür vorübergehend ver-
     schlossen werden.

5.3. Arbeiten an in Betrieb befindlichen Sicherungs- und Fernmelde-
     anlagen sind bei ausgeschaltetem Bahnhof Glave nicht zulässig.
     Sie dürfen erst nach dem Wiedereinschalten aufgenommen werden.

6.   Bahnbetriebsunfälle und andere Ereignisse
     Bei Bahnbetriebsunfällen und anderen Ereignissen entscheidet
     über die Notwendigkeit des vorzeitigen Wiedereinschaltens
     der leiter an der Unfallstelle.
     Die erforderlichen Maßnahmen zur Besetzung des wiedereinge-
     schalteten Bahnhofs Glave sind unverzüglich einzuleiten.

7.   Inkrafttreten

7.1. Diese Dienstanweisung tritt am 01. Juli 1983 in Kraft.
     Sie ist als Anlage in die Bahnhofsbücher der Bahnhöfe
     Glave, Karow (Meckl) und Krakow am See (Meckl) zu nehmen.

8.   Verteiler
     Rbd Schwerin    Bt     10 Stück
     Rba Güstrow             8  "
     IwSFP Güstrow           2  "
     Bf Krakow a/See (M)     3  "
     Bf Karow (Meckl)        5  "
     Bf Glave                2  "
     Reserve                 5  "   
                            35 Stück

                                     Aufgestellt: 17.08.1990
                                     Reichsbahnamt Güstrow
                                     FA Betriebstechnik

                                             gez. Prüter
                                               Rb-Rat
                                     Leiter der Fachabteilung

     Anlage 1: Bedienungsübersicht