Heiddorf
 
Ort anzeigen über geoplaner.de GPS: 53.21828, 11.77076

ehemalige Haltestelle in Mecklenburg
(ursprünglich Haltepunkt)
 
Strecke:   Lübteen - Malliß
 
Gleisplan

 
Kursbuchtabelle 1937/38
 
Heiddorf liegt an der B 191. Die ehemalige Haltestelle befand sich in km 20,0 am nördlichen Ortseingang, wo die ehemalige Strecke die Straße querte.
 
Im Juli 1890 beabsichtigte die General-Eisenbahn-Direction in Schwerin, den Haltpunkt auch für den Güterverkehr nutzbar zu machen. Das Ladegleis bestand bereits für Bauzwecke. Nun sollte daneben eine Ladestraße angelegt werden (weiter siehe 2024).
 
1903 wurde ein Antrag gestellt, die Station Heiddorf an den Dömitz-Niendorfer Weg zu verlegen (weiter siehe 2024).
 
Im Juli 1911 kündigt die Gewerkschaft Conow, die das Kalisalz-Bergwerk bauen und betreiben, an, dass sie in Kürze einen Antrag auf den Bau einer Eisenbahn von Malliß nach Conow stellen wird. Bis zur Fertigstellung der Strecke müssen die zum Bau des Werkes erforderlichen Güter mit der Bahn bis zur Haltestelle Heiddorf und von dort aus mit Perdefuhrwerken zur Schachtanlage transportiert werden (weiter siehe 2024).
 
2023
Blick in Richtung Malliß;
Rechts des ehemaligen Streckengleises befand sich ein Teil des Bahnsteigs mit der Wartebude. Am Bahnsteig zweigte das zuletzt beidseitig angebundene Anschlussgleis nach links ab.
 
Blick in Richtung Lübtheen;
Links des ehemaligen Streckengleises befand sich der restliche Teil des Bahnsteigs. Rechts neben dem Parallelweg zum ehemaligen Gleis befindet sich heute der Friedhof.
 
2024 (aus dem Landeshauptarchiv Schwerin)
Am 5. Juli 1890 wandte sich die Eisenbahn-Direction an die Chausee-Direction in Grabow mit der Bitte, eine Überfahrt über den Chausseegraben errichten zu dürfen. Im Archiv ist dazu folgendes Schreiben vorhanden: [Zum Vergrößern auf die Bilder klicken]
 
   
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Inhalt des obigen Schreibens:
(Schreiben Nr.) 2415 mit 2 Zeichnungen
 
1. An die Großherzogliche Chaussee-Inspection zu Grabow
 
Sofort
 
Die unterzeichnete General-Eisenbahn-Direktion beabsichtigt den bisher nur dem Personenverkehr bestimmten, an der Kreuzungsstelle der Malliß - Lübtheener Eisenbahn und der Ludwigslust - Dömitzer Chaussee belegenen Haltepunkt Heiddorf auch für den Frachtenverkehr einzurichten. Zu diesem Zweck soll einer Verladestraße längs der bereits für Bauzwecke hergestellten zweiten Geleises angelegt werden und diese durch eine Überfahrt über den östlichen Chausseegraben von der Chaussee aus zugänglich gemacht werden.
Die Großherzogl. Chaussee-Inspection Grabow ersuchen wir daher ergebenst, die Herstellung einer Überfahrt über den Chausseegraben in einer Breite von 6 mtr zu gestatten und sich mit der Befestigung des Chausseebanketts im Anschluß an die Steinbahn der Chaussee einverstanden zu erklären.
Wir fügen hier einen Lageplan bei, ...[?]welchem die beabsichtigte Anlage ersichtlich gemacht ist und bemerken ferner, daß im Anschluß an den bestehenden Bahndurchlaß ein 30 cm im Durchmesser ...[?]... Thonrohr unter der neuen Überfahrt verlegt werden soll.
Die Großherzogl Chaussee-Inspection ersuchen wir ergebenst, die zur Ausführung dieser Anlage erforderliche Zustimmung thunlichst umgehend zu ertheilen und die Bedingungen festzustellen zu wollen.
 
Schwerin, 5. Juli 1890
Gr. G. Direction
[Namenszeichen]
 
zugehöriger Lageplan von 1890
 
 
1903 reichten zahlreiche Bürger der Orte Niendorf, Schlesin, Raddenfort und Laupin den Antrag, die Station Heiddorf an den Dömitz - Niendorfer Weg zu verlegen, rund 4 km weiter in Richtung Lübtheen (an der heutigen Bushaltestelle in Schlesin gelegen).
Im Archiv ist dazu folgendes Schreiben vorhanden: [Zum Vergrößern auf die Bilder klicken]
Das Schriftstück wurde an das Finanzministerium, Abteilung für Domänen und Forsten weitergeleitet. Wie es damals üblich war, wurde der Antrag nur jeweils halbseitig geschrieben, sodass der Empfänger und weitere Stellen die Kommentare daneben schreiben konnte. Die Eisenbahndirektion riet dem Ministerium von einem Neubau der Station ab (es wäre "untunlich"), weil die zusätzliche Station nur je 3,5 km entfernt von den Stationen Woosmer und Heiddorf liegen würde. Jedoch könnte die Station dorthin verlegt werden, wenn man die ursprüngliche Station abbauen und mit dem gewonnenen Material die neue Station aufbauen würde.
Das Ministerium befürwortete daraufhin kurzfristig die Stationsverlegung. Jedoch ist in dem ursprünglichen Schreiben 1905 vermerkt worden, dass die Angelegenheit "ergebenst" wieder vorgelegt wurde.
Bis 1911 und auch danach wurde die Station nicht verlegt.
 
           
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Inhalt des obigen Schreibens:
(Schreiben Nr.) II 2890
 
An
die Großherzoglich Mecklenburgische
General Eisenbahn Direction
zu
Schwerin
 
Wir, die Unterzeichneten erlauben uns, an die Großherzoglich Mecklenburgische General Eisenbahn Direction die ergebenste Bitte zu richten auf der Eisenbahnstrecke Mallis - Lübtheen dort, wo dieselbe von dem Dömitz Niendorfer Wege durchschnitten wird, eine Halte- und Verladungsstelle zu errichten. Wir begründen unsere Bitte nachstehend:
Die Beschaffung künstlichen Düngers wird der Mehrzahl der Unterzeichneten wegen zu weiter Entfernung zur nächsten Bahnstation von ihrem Wohnorte derart erschwert, zumal da den Büdnern uns Händlern in der Regel nur Kuhfuhrwerk als Transportmittel von der Station zur Verfügung steht, daß die Verwendung des Düngers dadurch vielfach unterbleibt, aber durch Errichtung der erbetenen Haltestelle mit Güterverladung würde diesem Übelstand abgeholfen werden. Es würde nicht allein den gesammten Landleuten unserer Gegend damit eine große Erleichterung geschaffen werden, sondern auch der Großherzoglichen Eisenbahn-Verwaltung würde dadurch eine erhebliche Mehreinnahme erwachsen, zumal der für die Beschaffung künstlichen Düngers die an dieser Bahnstrecke belegenen Meckl. Kali-Salzwerke Jessenitz in Betracht kommen.
Auch in Folge der bedeutenden Viehzucht in unserer Gegend werden Viehverladungen voraussichtlich in umfangreichem Maße stattfinden. Ebenso würde die Gelegenheit zur Versendung aller weiteren landwirtschaftlichen Erzeugnisse damit geboten werden. Der Großherzoglichen Forstkasse würde durch diese zu erachtende Verladungsstelle, weil diese direct in der Forst belegen insofern ein nicht unerheblicher Vorteil erwachsen als der Wert des Holzes dadurch eine Steigerung erfahren würde.
Schließlich erlauben wir uns die Großherzogliche General Eisenbahn Direction darauf aufmerksam zu machen, daß für dieselbe der jetzige Zustand der in Frage kommenden Örtlichkeit eine große Haftpflichtgefahr in sich birgt. Der Dömitz -Niendorfer Weg ist eine recht verkehrsreiche Landstraße.
Überfährt man nun auf diesem Wege von welcher Richtung es auch sein mag den Bahnübergang, so kann man in Folge der ungünstigen örtlichen Lage einen herankommenden Zug sowohl in Richtung Mallis - Lübtheen als auch in umgekehrter Richtung, erst dann wahrnehmen, nachdem man im Begriffe steht, den Bahnübergang zu beschreiten. Hierin besteht ohne Zweifel eine recht erhebliche Haftpflichtgefahr und dieselbe würde durch die Errichtung der in Frage kommenden Haltestelle beseitigt werden können.
 
Hochachtungsvoll
ergebenst
zu Niendorf.
[Unterschriften]
zugehöriger Lageplan von 1903
 
 
 
Nutzung der Haltestelle Heiddorf bis zur Fertigstellung des Gleises von Malliß nach Conow
Der Bahnhof Malliß ist wegen der schlechten und sehr steilen Weganbindung ungeeignet, um die angelieferten Güter für den Bau des Kali-Bergwerkes abzutransportieren. Das in Heiddorf bereits vorhandene Nebengleis scheint der Gewerkschaft jedoch nicht lang genug zu sein, um mindestens 6 Wagen aufstellen zu können und bittet um eventuelle Verlängerung des Gleises sowie eine beidseitige Anbindung. Außerdem ist beabsichtigt, einen Bockkran für die Entladung aufzustellen, der möglichst fahrbar sein soll. Einen entsprechenden Antrag wird man in Kürze stellen. Da die angelieferten Güter nicht immer am selben Tage abtransportiert werden können, bittet die Gesellschaft um einen Lagerplatz am Gleis, auf dem für wertvolle Güter auch ein Holzschuppen errichtet werden soll.
Die Eisenbahndirektion vermerkt dazu, dass das Nebengleis eine Nutzlänge von 178 m hat und somit mindestens 17 Wagen stehen können. Da der Gleisabstand zwischen dem Strecken- und dem Nebengleis nur 4,50 m beträgt, kann kein fahrbarer Bockkran aufgestellt werden, jedoch ein fester Kran. Ein fahrbarer Kran würde keine Vorteile bringen, weil das Verschieben der Wagen genauso schnell geht. Die Gewerkschaft möge den Kran in zweifacher Ausfertigung beantragen. Nach Prüfung des Antrags und der Zeichnung wird man der Gewerkschaft die Bedigungen für Aufstellung mitteilen.
Da der Bahn jedoch kein Grundstück am Nebengleis zur Verfügung steht, sollte sich die Gewerkschaft an die Forstbehörde wenden, was sie auch tat.
 
Einen Monat später erhoelt die Eisenbahndirektion die Zeichnung für den Bockkran und bat zusätzlich darum, den vorhandenen, ausgefahrenen Zufahrtsweg zum Nebengleis befestigen zu dürfen. Für die laut eingereichter Zeichnung geplante Aufstellung des Bockkrans müsste das Nebengleis um mindestens 10 cm auf Kosten der Gewerkschaft verschoben werden. Die Gewerkschaft erklärte sich einverstanden und wollte die Kosten dafür übernehmen.
Im August drängte die Gewerkschaft auf eine schnelle Genehmigung des Krans, da große Maschinen im Empfang zu erwarten waren.
Ende des gleichen Monats schrieb die Gewerkschaft an die Direktion, dass inzwischen mehrere Wagenladungen ankamen, der Platz zum Abladen der Güter jedoch nur auf rund 1/3 der Gleislänge vorhanden ist. Der Rest ist nicht planiert und macht eine Entladung dort unmöglich. Man bat nun darum, die restliche Fläche neben dem Gleis zu planieren, um ihn für Fuhrwerke zugänglich zu machen und verwies noch einmal auf die zu erwartenden schweren Güter.
Die Gewerkschaft musste außerdem weitere Zeichnungen für die Aufstellung des Krans nachreichen. Gleichzeitig bat man, die Verbreiterung des Gleisabstandes sogleich anzuordnen. Der Bauinspektion IV in Ludwigslust wurde mitgeteilt, das Gleis um 50 cm zu verschieben und die Ausführung möglichst zu beschleunigen.
Zusätzlich bat die Gewerkschaft, nachdem die Zeichnungen bereits eingereicht wurden, mit der Aufstellung des Kranes möglichst bald beginnen zu dürfen. Schließlich erklärte man sich noch im gleichen Monat mit der Aufstellung einverstanden.
Dazugehörender Schriftverkehr:
 
       
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zugehöriger Lageplan mit eingezeichnetem Bockkran
 
© 13.06.2024